Kanzlei für Familienrecht Monika Stürzer

GÜTERRECHT

Durch einen Ehevertrag kann ein Güterstand für die Ehe gewählt werden – die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft oder die Zugewinngemeinschaft.

Für den Fall des gesetzlichen Güterstandes, der Zugewingemeinschaft, sind eine Vielzahl von Problemen zu bedenken. Daher ist eine frühzeitige umfassende Rechtsberatung erforderlich, um eine faire Vermögensauseinandersetzung zu gewährleisten.

Zudem kann im Rahmen eines Beratungsgesprächs auch die Frage der Mithaftung für Schulden des anderen Ehegatten erörtert werden. 
 

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Monika Stürzer | kanzlei@ra-stuerzer.de